Gut zu wissen!
Hier finden Sie Unterlagen vom Finanzamt:
Downloads
- Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug von Bauleistungen gültig bis 12.01.2023 (190 KB)
- Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug von Bauleistungen gülig bis 30.11.2025 (282 KB)
- Bescheinigung in Steuersachen (599 KB)
- Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gültig bis 25.03.2022 (118 KB)
- Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gültig bis 10.01.2025 (336 KB)
- Nachweis für Wiederverkäufer von Telekommunikation (163 KB)