Verbrauchsorientierter Energieausweis

Sie möchten Ihr Gebäude verkaufen oder vermieten und der Bauantrag wurde nach dem 1. November 1977 gestellt? Dann benötigen Sie einen verbrauchsorientierten Energieausweis!

Die energetische Qualität einer Immobilie muss mit einem Energieausweis belegt werden, wenn Sie die Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten.

Das Dokument gibt Auskunft über die Energieeffizienz des Gebäudes und kann für Miet- und Kaufinteressenten eine wichtige Entscheidungshilfe sein. Denn mittels dieses Energieausweises lassen sich die zu erwartenden Energiekosten der Immobilie auf Grundlage des Energieverbrauchs der letzten drei Jahre abschätzen.

Ihre Vorteile

  • Erstellt nach der Energieeinsparverordnung  
  • Gültig bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung
  • Gültig für Gebäude, deren Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde
  • Gültigkeit: 10 Jahre
  • Schnell und einfach

Unser Angebot für Sie:
ab 125 € inkl. MwSt.

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Bedarfsorientierter Energieausweis

Pflicht bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung – sowie bei Neubau! Oder möchten Sie wissen, ob Ihr Gebäude zu viel Energie benötigt?

Der bedarfsorientierte Energieausweis gibt Auskunft über den Primärenergiebedarf eines Gebäudes und muss bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder im Neubau vorgelegt werden.

Im Gegensatz zum verbrauchs­orientierten Energieausweis, basiert der bedarfsorientierte Energieausweis nicht auf dem Energieverbrauch in einem Gebäude, sondern auf dem Bedarf an Energie - also unabhängig vom individuellen Heizverhalten.

Ihre Vorteile

  • Pflicht bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Neubau  
  • Erstellung nach der Energieeinsparverordnung 
  • Auf Wunsch mit Energieberatungsbericht

Unser Angebot für Sie:
ab 300 € inkl. MwSt.

Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot!