Versorgungssicherheit vor dem Hintergrund des Kriegs in der Ukraine
Stand: 24.06.2022
Die mittel- und langfristigen Auswirkungen des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sind zurzeit weder geopolitisch noch energiepolitisch und -wirtschaftlich absehbar. Sicher ist aber: Die russische Invasion in die Ukraine trifft die Energiemärkte in einer ohnehin schwierigen Zeit.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat am 23. Juni die zweite Stufe des Notfallplan Gas ausgerufen, die sogenannte Alarmstufe. Grund für die Ausrufung der Alarmstufe ist die seit dem 14. Juni 2022 bestehende Kürzung der Gaslieferungen aus Russland und das weiterhin hohe Preisniveau am Gasbeschaffungsmarkt. Zwar sind die Gasspeicher mit 58 Prozent besser gefüllt als im Vorjahr. Doch sollten die russischen Gaslieferungen über die Nord Stream 1-Leitung weiterhin auf dem niedrigen Niveau von 40 Prozent verharren, ist ein Speicherstand von 90 Prozent bis Dezember kaum mehr ohne zusätzliche Maßnahmen zu erreichen. In der Alarmstufe sichern unter anderem marktbasierte Maßnahmen die Versorgung, z. B. die Umschaltung auf alternative Energieträger oder die Einsparung von Energie. Es kommt zu keinen von der Bundesnetzagentur angeordneten Abschaltungen oder vergleichbaren Markteingriffen. Diese sind nach aktueller Rechtslage erst in der dritten Eskalationsstufe, der Notfallstufe, möglich und sollen sicherstellen, dass auch im Krisenfall Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und alle Privatkunden weiter mit Gas beliefert werden.
Die Versorgungssicherheit mit Gas ist laut Aussage des Bundeswirtschaftsministeriums aktuell zwar kritisch, aber gewährleistet. Die ausfallenden Mengen können noch am Markt beschafftwerden, wenn auch zu höheren Preisen.
Der Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sieht drei Warnstufen vor:
- Stufe: Frühwarnstufe (Frühwarnung)
Am 30.03.2022 durch die Bundesregierung ausgerufen. - Stufe: Alarmstufe (Alarm)
Am 23.06.2022 durch die Bundesregierung ausgerufen. - Stufe: Notfallstufe (Notfall)
Industrie und Gewerbe
Unsere "nicht geschützten Kunden" (Sondervertragskunden, wie Industrie und Gewerbe) im EWR-Versorgungsgebiet haben wir informiert, da für den Fall einer Engpass-Situation deren Gasbezug reduziert oder diese Kunden im schlimmsten Fall von der Versorgung getrennt werden müssten.
Netzbetreiber EWR Netz GmbH unter ewr-netz.de
Haushaltskunden
Haushaltskunden und soziale Einrichtungen, wie bspw. Krankenhäuser, sind durch gesetzliche Bestimmungen besonders geschützt und sind der Notfallstufe zugeordnet.
Informationen zur Preisentwicklungen vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges finden Sie in den FAQ-Preisbelastung.
Für EWR-Kunden: ewr.de
Die Gasspeicherumlagen und Gasbeschaffungsumlage hat die Bundesregierung beschlossen. Gleichzeitig soll die Mehrwertsteuer auf Gas gesenkt werden. Alle Informationen für EWR-Kunden mit Rechenbeispiel und Empfehlungen unter ewr.de/infobereich
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